Versäumnisse und Fehleinschätzungen bei der ADD

Es ist bereits bekannt, dass es massive Versäumnisse und Fehleinschätzungen am Abend der Flutkatastrophe bei der ADD gab. Die heutige Befragung von Mitgliedern der Koordinierungsstelle der ADD im Untersuchungsausschuss verdeutlicht und belegt, wie groß der Veränderungsbedarf der Organisation des Katastrophenschutzes auf Landesebene tatsächlich ist. Faktisch haben wir heute den Eindruck gewonnen, dass die ADD auf Katastrophen im Land nicht ordnungsgemäß vorbereitet ist. Eigene Alarm- und Einsatzpläne für die Behörde fehlen und fehlten. Die personelle Ausstattung in der Nacht folgte nicht der dynamischen Lage und der großflächigen Betroffenheit im nördlichen Rheinland-Pfalz. Die Aufbau- und Ablauforganisation erfolgte improvisiert und war somit massiv anfällig für Fehler: 

Weder konnten Verbindungspersonen in den schon um 20.40 Uhr als Einsatzschwerpunkt erkannten Kreis Ahrweiler entsandt werden, noch wurden die wichtigen Verbindungspersonen der Bundeswehr angefordert. Die Abwesenheit der Behördenspitze in der Leitung wirkte sich stark negativ aus, trotz der individuellen Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Einsatzleitung, genauer der Präsident der ADD, war auf Visite bei den Technischen Einsatzleitungen (TEL) in Landkreisen, die um Besuch nicht gebeten hatten. Die eigene Zuständigkeit für die Einsatzleitung des Präsidenten wurde verkannt und ignoriert, die Prüfung der Voraussetzungen unterblieb, obwohl Einsatzmittel aus dem Landeslager, Einsatzkräfte aus dem südlichen Rheinland-Pfalz und Bundeshilfe priorisiert wurden. Nach Aussage eines Zeugen heute war bereits zwischen 18 Uhr und 18.30 Uhr die Dringlichkeit der Landesunterstützung bekannt, nämlich, dass im Landkreis Ahrweiler ‚Gefahr in Verzug‘ war und Menschenleben zu retten waren.“

Alle Landespolitiker aus den Ampelfraktionen verwiesen bisher darauf, dass das Land durch die eingerichtete Koordinierungsstelle der ADD alle Landesaufgaben, alle Führungs-, Hilfs- und Unterstützungsfunktionen erfüllen konnte. Das kann nach dem heutigen Ergebnis der Beweisaufnahme nicht mehr gelten.

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