Landesregierung muss erklären, weshalb Flutvideos nicht von Anfang an zur Verfügung standen

Innenminister Lewentz muss rasch aufklären, warum die Bilder, die am Abend des 14. Juli von einem Polizeihubschrauber aufgenommen wurden, bis vergangene Woche nicht Teil der relevanten Akten waren, die dem Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden. Die Landesregierung ist hierbei in der Bringschuld gegenüber dem Parlament.

Die Wichtigkeit der Videos und ihre Bedeutung für die Aufklärungsarbeit steht außer Frage. Grundsätzlich waren durch den Aktenbeiziehungsbeschluss alle für den Untersuchungsgegenstand relevanten Akten und Daten durch die Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden zeitnah bereitzustellen. Ende Oktober 2021 informierte die Landesregierung über einen erheblichen, administrativen Aufwand, den diese Bereitstellung mit sich bringen würde, unter anderem auch für das Polizeipräsidium in Koblenz. Deshalb schlug sie dem Untersuchungsausschuss vor, sich bei der Aktenbeiziehung auf solche Daten- und Akteninhalte konzentrieren, die für die Aufklärung „wesentlich“ (Zitat) sind.

Nur diesem Vorschlag der Landesregierung hat der Ausschuss einstimmig zugestimmt. Damit hat sich die Landesregierung verpflichtet bzw. garantiert, dass alle Beweise, insbesondere Schlüsselbeweise wie etwa Flutvideos, selbstverständlich als relevant eingestuft und dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden. Diese Verpflichtung hat sie nicht erfüllt.

Kein Beschluss deckt, dass die Flutvideos dem Untersuchungsausschuss bis letzte Woche vorenthalten wurden. Die Übermittlung der Videos wäre jedenfalls nicht mit dem zu Beginn der Untersuchung des Ausschusses angegebenen Aufwand verbunden gewesen. Vielmehr ist der Inhalt der Videos derart brisant und relevant, dass der Untersuchungsausschuss zwingend davon frühzeitig hätte Kenntnis haben müssen.

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Erklärung unglaubwürdig

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Befragung von Innenminister Lewentz